mit Beruflichem Gymnasium

Änderungen der Maskenpflicht zum 2. November 2021

Ab Dienstag, 2. November 2021, endet die Verpflichtung für Schüler*innen im Unterricht an ihrem festen Sitzplatz eine Maske zu tragen. Selbstverständlich kann freiwillig weiter eine Maske getragen werden, im Zusammenhang mit steigenden Inzidenzzahlen und Impfdurchbrüchen ist dies wünschenswert. Stehen Schüler*innen von ihrem festen Sitzplatz auf, besteht die Pflicht die Maske wieder aufzusetzen. Dies gilt für das gesamte Schulgebäude.
Für Lehrkräfte gilt, dass die Maske nur bei Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5m im Klassenraum abgesetzt werden darf.