Dieser Bildungsgang führt
- zum Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
- zur Fachoberschulreife (Mittlere Reife/Realschulabschluss)
- und zur fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege
Ein Abschluss in diesem Bildungsgang berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule oder einer (zweijährigen höheren) Berufsfachschule zum Erwerb der Fachhochschulreife.
Auch eine Berufsausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin, zum/zur Kranken- oder Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in und anderen Berufen ist nach der Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in möglich.
Einsatzbereiche
KinderpflegerInnen können in Familien, Kindergärten, Kindertagesstätten, Familienzentren, Rehabilitationseinrichtungen, Kinderstationen in Krankenhäusern, Krabbelgruppen etc. arbeiten.
+ Inhalt und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zum Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger ist eine zweijährige Vollzeitausbildung. Während dieser Zeit absolvieren die Schülerinnen und Schüler Praktika in der Familie, in der Kindertagesfamilie und im Kindergarten (insgesamt 16 Wochen).
Stundentafel
Berufsbezogener Lernbereich:
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch / Kommunikation
- katholische Religionslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Politik / Gesellschaftslehre
- weitere Fächer im Differenzierungsbereich (zum Beispiel Musikerziehung, Werken)
Abschlussprüfung
Der Bildungsgang schließt mit zwei schriftlichen Prüfungen und gegebenenfalls zusätzlich auch mit einer mündlichen Prüfung.
+ Zugangsvoraussetzungen
Die Ausbildung zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger kann beginnen, wer mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt.
Außerdem ist ein Erste-Hilfe-Schein (acht Doppelstunden; keine „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“) nötig.
+ Kosten & Ausbildungsförderung
Kosten entstehen für:
- Eigenanteil bei Schulbüchern
- Abrechnung für Kopien
- Material– und Naturalkosten in den fachpraktischen Fächern
- Ausgaben für evtl. bildungsbezogenen Besichtigungen
- Evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (in Absprache mit den Erziehungsberechtigten)
Ausbildungsförderung
Die Bewilligung von BAföG richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Dort und bei der Stadtverwaltung sind Anträge erhältlich.