Dieser Bildungsgang vermittelt in Vollzeitform berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Gesundheit und Soziales und die Fachhochschulreife.
Berufliche Orientierung durch Praktika
Zum Schulunterricht gehört
- ein integriertes Praktikum von vier Wochen im Rahmen der Schulzeit,
- weitere Praktika von insgesamt 12 Wochen Dauer in pflegerischen, sozialpädagogischen und therapeutischen Einrichtungen außerhalb der Schulzeit (z.B. in den Ferien).
Weiterkommen durch höheren Schulabschluss
Wer bereits eine mindestens zweijährige Berufsausbildung z.B. im Bereich Gesundheit/Soziales abgeschlossen hat, braucht keine Praktika mehr zu machen. In diesem Fall besteht der Bildungsgang aus zwei Jahren Vollzeitunterricht.
Die Fachhochschulreife berechtigt bundesweit zum Studium an einer Fachhochschule. Ebenfalls ist sie eine gute Voraussetzung für eine Berufsausbildung in den Berufsfeldern Gesundheit (z.B. Pflegefachfrau/-mann, Ergotherapeut/in, Physiotherapeut/in, Logopäde/in) und den Berufsfeldern Soziales (z.B. Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in).
+ Inhalte und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitform und dauert zwei Jahre. Die Stundentafel gliedert sich in folgende Bereiche:
Berufsbezogener Lernbereich:
- Gesundheitswissenschaften (Theorie und Praxis),
- Sozial- und Erziehungswissenschaften (Theorie und Praxis),
- Mathematik,
- Biologie,
- Wirtschaftslehre,
- Englisch,
- Praktikum.
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation,
- katholische Religionslehre,
- Sport/Gesundheitsförderung,
- Politik/Gesellschaftslehre.
Angebot im Differenzierungsbereich:
- Sport (Möglichkeit zum Erwerb des Übungsleiterscheins „Trainer C für Breitensport“)
- Italienisch (nur in Klasse 12) – als Vorbereitung auf einen möglichen schulinternen Wechsel in die Klasse 12 des Bildungsgangs „Allgemeine Hochschulreife mit dem profilbildenden Leistungskurs Erziehungswissenschaften“
Abschluss
Der Bildungsgang endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
+ Aufnahmevoraussetzungen
In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer mindestens den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – nachweisen kann oder nach Abschluss der Klasse 9 des Gymnasiums die Berechtigung zum Besuch der Klasse 10 im gymnasialen Zweig erworben hat (er/sie erhält mit der Versetzung in die Klasse 12 die Fachoberschulreife).