Dieser Ausbildungsgang kombiniert Schulunterricht mit einem integrierten Berufspraktikum.
Die Gesamtverantwortung für diese Ausbildung liegt bei der Fachschule für Sozialpädagogik am Berufskolleg Canisiusstift. Die Studierenden haben für die fachpraktischen Ausbildungzeiten Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung und Urlaub nach den tarifvertraglichen Regelungen des Ausbildungsbetriebes.
Bildungsziel
Dieser Bildungsgang vermittelt eine fachschulische Ausbildung in Verbindung mit einer vergüteten Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ über die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA).
Nach der Ausbildung können Zusatzausbildungen angeschlossen werden, z.B. eine Zusatzausbildung / Studium im Bereich der Frühkindlichen Bildung, Heilpädagogik, Sonderpädagogik etc.
Zusatzqualifikationen und vertiefende Schulungen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erwerben bzw. an vertiefenden Schulungen teilzunehmen:
- Religionspädagogik
- Präventionsschulung in Art und Umfang von 12 Zeitstunden nach den Ausführungsbestimmungen zu § 9 der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierter Gewalt des Bistums Münster
- Möglichkeit eines Auslandspraktikums im Rahmen des europäischen Bildungsprogramm ERASMUS+
Einsatzbereiche
Erzieher und Erzieherinnen können in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, z.B. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Einrichtungen der offenen und stationären Jugendhilfe, Erholungs- und Ferienheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, offene Ganztagsschulen, Jugendzentren bzw. Einrichtungen der offenen Kinder– und Jugendarbeit etc., tätig werden.
+ Inhalt und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung mit integriertem Berufspraktikum (inklusive 8 Wochen Fremdpraktikum) dauert drei Jahre.
Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsabschnitte sind integriert und werden kontinuierlich miteinander verknüpft.
Einbezogen ist ein achtwöchiges Praktikum im Rahmen der Breitbandausbildung in einem weiteren pädagogischen Handlungsfeld im ersten Ausbildungsjahr.
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
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1. Ausbildungsjahr | Praxis | Praxis | Schule | Schule | Schule |
2. Ausbildungsjahr | Schule | Schule | Praxis | Praxis | Praxis |
3. Ausbildungsjahr | Praxis | Praxis | Praxis | Schule | Schule |
zzgl. Selbstlernphasen im Umfang von 480 Stunden in der Einrichtung, der Schule oder zu Hause |
Stundentafel
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Naturwissenschaften
- Politik/Gesellschaftslehre
- Englisch
Berufsbezogener Lernbereich:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Katholische Religionslehre / Religionspädagogik
- Vertiefungsbereiche ( zum Beispiel Kunsterziehung, Musikpädagogik)
- Projektarbeit
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung gliedert sich in drei schriftliche Prüfungen, mit denen die im Bildungsgang erworbene Gesamtqualifikation nachgewiesen wird. Am Ende des Berufspraktikums findet eine mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums statt.
+ Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind:
- Fachoberschulreife und eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung wie Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in, Sozialassistent/in Schwerpunkt Heilerziehung oder
- Fachhochschulreife im Sozial- und Gesundheitswesen oder
- Hochschulzugangsberechtigung, wenn fachspezifische berufliche Tätigkeiten nachgewiesen werden bzw. einschlägige, zusammenhängende berufliche Tätigkeit von mindestens 6 Wochen im Umfang einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung). Wird die berufliche Tätigkeit in einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit im entsprechenden Umfang.
- und ein Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung (bei Bedarf vermitteln wir Ausbildungsplätze)
+ Vergütung – Kosten und Ausbildungsförderung
Kosten entstehen für:
- Eigenanteil bei Schulbüchern
- Material– und Naturalkosten in den fachpraktischen Fächern
- Ausgaben für evtl. bildungsbezogene Besichtigungen
Die Studierenden haben für die fachpraktischen Ausbildungzeiten Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung und Urlaub nach den tarifvertraglichen Regelungen des Ausbildungsbetriebes.
+ Noch Fragen? Wir antworten gerne
Anschließend vielleicht Studium Sozialpädagogik & Management