mit Beruflichem Gymnasium

Ausbildung zum staatlich geprüften Kinderpfleger (m/w/d)

Drei Erfolge auf einmal: Berufsabschluss + Fachoberschulreife + Qualifikation für Kindertagespflege

Dieser Bildungsgang führt

  • zum Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
  • zur Fachoberschulreife (Mittlere Reife/Realschulabschluss)
  • und zur fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege

Ein Abschluss in diesem Bildungsgang berechtigt zum Besuch einer Fachoberschule oder einer (zweijährigen höheren) Berufsfachschule zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Auch eine Berufsausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin, zum/zur Kranken- oder Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in und anderen Berufen ist nach der Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in möglich.

Einsatzbereiche

KinderpflegerInnen können in Kindergärten, Kindertagesstätten, Familienzentren, Rehabilitationseinrichtungen, Kinderstationen in Krankenhäusern, Krabbelgruppen etc. arbeiten.

+ Inhalt und Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger ist eine zweijährige Vollzeitausbildung. Während dieser Zeit absolvieren die Schülerinnen und Schüler Praktika im Kindergarten (Ü3 Gruppe) oder in der Kindertagesfamilie und im Kindergarten (U3 Gruppe)(insgesamt 16 Wochen).

Stundentafel

Berufsbezogener Lernbereich:

  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • katholische Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • weitere Fächer im Differenzierungsbereich (zum Beispiel Musikerziehung, Werken)

Abschlussprüfung

Der Bildungsgang schließt mit zwei schriftlichen Prüfungen und gegebenenfalls zusätzlich auch mit einer mündlichen Prüfung.

+ Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger kann beginnen, wer mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt.
In Vorbereitung auf das erste Praktikum wird von der Schule der Kurs „Erste-Hilfe-am-Kind“ organisiert.

+ Kosten & Ausbildungsförderung

Kosten entstehen für:

  • Eigenanteil bei Schulbüchern
  • Material– und Naturalkosten in den fachpraktischen Fächern
  • Ausgaben für evtl. bildungsbezogene Besichtigungen
  • Evtl. Kosten für eine Klassenfahrt (in Absprache mit den Erziehungsberechtigten)

Ausbildungsförderung
Die Bewilligung von BAföG richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Auskunft erteilt das Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Dort und bei der Stadtverwaltung sind Anträge erhältlich.

+ Noch Fragen? Wir antworten gerne

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    Ausbildung zum staatlich geprüften Kinderpfleger (m/w/d)

    Drei Erfolge auf einmal: Berufsabschluss + Fachoberschulreife + Qualifikation für Kindertagespflege

    Berufskolleg Canisiusstift
    Hindenburgallee 30 b
    48683 Ahaus