Wiedereinführung der Maskenpflicht auch am Sitzplatz
Laut Beschluss des Schulministeriums des Landes NRW wird ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, wegen der sehr hohen Inzidenzzahlen die Maskenpflicht in den Schulen wieder eingeführt.
Das bedeutet, dass alle Schüler*innen sowohl in den Gängen als auch am Sitzplatz wieder eine den Mund und die Nase bedeckende medizinische oder FFP2-Maske tragen müssen.