Berufskolleg Canisiusstift

mit Beruflichem Gymnasium

Präventionsschulung gegen sexuellen Missbrauch für angehende Erzieher/innen

Gemeinsam wurden in der Präventionsschulung für den verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen die einzelnen Themen erarbeitet. (Foto: SMMP/Passerschröer)
Gemeinsam wurden in der Präventionsschulung für den verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen die einzelnen Themen erarbeitet. (Foto: SMMP/Passerschröer)

31 angehende Erzieher/innen unseres Berufskollegs wurden im Rahmen einer Präventionsschulung für den verantwortungsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen sensibilisiert.
Geleitet wurde die Schulung von Dr. Antje Klüber, Fachpsychologin für Rechtspsychologie, und Mechthild Passerschröer, Diplom Sozialpädagogin, beide autorisierte Referentinnen für Präventionsschulungen des Bistums Münster. Die Schulung sollte Handlungssicherheit geben, um in einem Fall von Kindeswohl-gefährdung durch sexuellen Missbrauch ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz zu Kindern/ Jugendlichen zu finden. Gleichzeitig soll aber auch erkannt werden, wo Grenzen der Verantwortung und Zuständigkeit liegen.

Mit einem gelungen Mix aus Theorie und praktischen Anteilen wurde umfangreich über die verschiedenen Formen von Missbrauch an Kindern, speziell über sexualisierte Gewalt gegen Heranwachsende, informiert.
Die Veranstaltung entspricht dem vorgeschriebenen Schulungskonzept des Bistums Münster in der hauptamtlichen Kinder- und Jugendarbeit und erfüllt die Vorgaben des Bistums Münster im Rahmen der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen; die erfolgreiche Teilnahme wurde durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt. Nach der Schulung unterzeichneten alle Teilnehmer/innen die Selbstverpflichtungserklärung gemäß Präventionsordnung. Diese ist als ein moralischer Ehrenkodex zu verstehen, mit dem die angehenden Erzieher/innen sich selbst und ihrem Anstellungsträger versichern, durch ihr Handeln den Schutz von ihnen anvertrauten Personen zu unterstützen und nötige Schritte einzuleiten, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten.